Teilnahmebedingungen
Teil 2: Teilnahmebedingungen für Kulturvereine*#
*Zur Definition vgl. nachfolgend Punkt III., «Teilnahmeberechtigte»
I. Worum geht es bei der Promotion?#
Promotionsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund, 8005 Zürich («MGB»)
Ablauf: Der MGB stellt insgesamt 6 Millionen Franken für angemeldete Schweizer Kulturvereine zur Verfügung.
Jeder teilnehmende Kulturverein erhält aus dem Gesamtfördertopf von 6 Millionen Franken ein Startkapital von 100.– CHF, das mit der Zuteilung von 20 Vereinsbons aktiviert wird. Nach Abschluss der Promotion wird die Gesamtzahl der teilnehmenden Kulturvereine ermittelt, das Startkapital pro Kulturverein vom Förderbetrag abgezogen und der Restbetrag anteilmässig im Verhältnis zu den insgesamt gesammelten Vereinsbons verteilt.
Theoretisches Berechnungsbeispiel: Gesamthaft haben 6 000 Kulturvereine teilgenommen. Einem Theaterverein wurden 10 000 Vereinsbons zugeordnet. Insgesamt wurden 20 000 000 Vereinsbons zugeordnet. Auf den Theaterverein entfällt demnach ein Anteil von 1: 2 000. Der ausbezahlte Betrag berechnet sich wie folgt:
- Gesamtkapital: 6 000 000.– CHF
- Abzüglich 100.– CHF Startkapital x 6 000 teilnehmende Kulturvereine = 600 000.– CHF
- Restbetrag: 5 400 000.– CHF
- Anteil des Theatervereins: 1: 2 000 des Restbetrags, das heisst 2 700.– CHF
- Ausbezahlter Betrag: 2 700.– CHF + Startkapital von 100.– CHF = 2 800.– CHF
Direktspende: Der MGB kann die Möglichkeit vorsehen, dass Unterstützerinnen und Unterstützer unabhängig von der Promotion bzw. von einem Einkauf in der Migros einen frei wählbaren Betrag über die Plattform von RaiseNow (oder über von RaiseNow beigezogene Dritte) für den Vereinswunsch ihres präferierten Kulturvereins spenden können. Dem Verein wird der volle Betrag der Direktspende gutgeschrieben, da die für Direktspenden entstehenden Gebühren seitens RaiseNow vom MGB bis zum 22. April 2024 übernommen werden. Direktspenden, die ab dem 23. April 2024 getätigt werden, unterliegen den von RaiseNow kommunizierten Vertragsbedingungen und Gebühren. Wichtig: Die Direktspende und die Zahlungsabwicklung erfolgen nicht durch den MGB oder andere Unternehmen der Migros-Gruppe, sondern durch RaiseNow oder von RaiseNow beigezogene Dritte. Es gelten die von RaiseNow im Rahmen des Spendenprozesses von RaiseNow kommunizierten Vertragsbedingungen.
Sofern Unterstützerinnen und Unterstützer bei der Spende ihre Kontaktdaten angeben, können diese Daten von den teilnehmenden Kulturvereinen, von RaiseNow sowie vom MGB in den Datenbanken von RaiseNow eingesehen werden. Der Gesamtbetrag an eingegangenen Spenden pro Kulturverein wird von RaiseNow zudem aggregiert dem MGB übermittelt.
Für die Verwendung von Daten von Unterstützerinnen und Unterstützern, die Direktspenden tätigen, gelten die Datenschutzbestimmungen von RaiseNow (raisenow.com/de-ch/datenschutz).
II. Gewinnspiel für Kulturvereine mit Anmeldung vor dem 31. Januar 2024#
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Kulturvereine, die sich innerhalb der nachfolgend erwähnten Fristen registrieren und bei denen die Registrierung bis zum Ende der Promotion (22. April 2024 um 23.59 Uhr) freigegeben wurde.
Bei Registrierung des Kulturvereins bis spätestens 31. Januar 2024 besteht die Chance auf einen der folgenden Gewinne:
- 1 x 5 000.– CHF für den Kulturverein
- 1 x 500.– CHF für den Kulturverein
- 1 x 300.– CHF für den Kulturverein
Die Gewinner werden nach Ablauf der Promotion nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Der MGB ist berechtigt, die Namen der Gewinnerinnen und Gewinner auf der Promotionsseite zu veröffentlichen. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach der Gewinnerziehung durch Überweisung des Gewinnbetrags auf das bei Registrierung des Kulturvereins angegebene Konto.
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinnerinnen und Gewinner nicht möglich sein (zum Beispiel, weil die E-Mail-Adresse nicht korrekt ist), bleibt es dem MGB nach eigenem Ermessen überlassen, den Gewinn anderweitig zu verwenden (zum Beispiel, den Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen anderweitig zu vergeben oder ihn für eine andere Verlosung zu nutzen).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Gewinne, die den gewinnenden Vereinen nicht bis spätestens drei Monate nach Promotionsende an das bei der Teilnahme angegebene Konto des Kulturvereins überwiesen werden können, verfallen ersatzlos.
III. Teilnahmeberechtigte («Kulturvereine»)#
Um für die Teilnahme zugelassen zu werden, müssen Kulturvereine folgende Kriterien (kumulativ) erfüllen und nachweisen (insbesondere durch Einreichen der entsprechenden Dokumente wie der Statuten, eines allfälligen Verbandsnachweises oder der Jahresabrechnung):
- Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich i) nicht gewinnorientierte und nicht professionelle (vgl. Ziffer 5 nachfolgend) Kulturvereine nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in der Schweiz, deren Mitglieder mehrheitlich aus nicht professionellen Kulturschaffenden (vgl. Ziffer 5 nachfolgend) und natürlichen Personen bestehen, sowie ii) eigenständige Organisationseinheiten eines solchen Vereins (zum Beispiel Sektionen), die
a. in den Statuten dieses Vereins aufgeführt sind oder
b. über eigene Statuten/Reglemente verfügen, aus welchen ihre Zugehörigkeit zu diesem Verein hervorgeht. - Bei Neugründung (gemäss Statuten) nach dem 1. Januar 2024 behalten wir uns eine intensivere Prüfung vor, welche die Einreichung weiterer Unterlagen (zum Beispiel Budgetplanung, Jahresrechnung, Gründungsurkunde usw.) erforderlich machen kann.
- Hauptzweck (gemäss Statuten/Reglement): Förderung der Ausübung kultureller Tätigkeiten durch seine Mitglieder in folgenden Genres (abschliessend):
a. Musik
b. Tradition (nur in den Bereichen Volkstanz, Volksmusik, Volkstheater sowie nur folgende Volkssportarten: Hornussen, Unspunnen-Steinwerfen, Schwingen, Pétanque/Boccia, Wandern [ohne technisch anspruchsvollere alpine Tätigkeiten wie zum Beispiel Bergsteigen, Hochtouren, Wintersport usw.] und Platzgen)
c. Theater, Tanz und Performance
d. Malen und Gestalten
e. Literatur
f. Film und Fotografie
Entsprechend sind beispielsweise folgende Vereine von der Teilnahme ausgeschlossen (Aufzählung nicht abschliessend):
a. Vereine zur Erhaltung materieller Kulturgüter (zum Beispiel Landschafts- und Gebäudeerhaltung, Erhaltung des Kulturerbes, Musikinstrumenterhaltung und instandsetzung, Kostümerhaltung usw.)
b. Quartiervereine
c. Nachbarschaftshilfe-Vereine
d. Skivereine/Skiclubs/Bergsportvereine
e. Vereine mit Fokus auf der Förderung zwischenmenschlicher Kontakte
f. Vereine, bei welchen für die Mitgliedschaft die Zugehörigkeit zu einer bestimmten geistlichen/religiösen Institution erforderlich ist oder bei welchen einer der wesentlichen Zwecke die Verbreitung bestimmter geistlicher/religiöser Inhalte (zum Beispiel Bibelleseverein) ist.
g. Vereine mit Verbindung zu einer politischen Organisation oder dem Zweck der Verbreitung politischer Inhalte.
Die kulturelle Tätigkeit darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die Migros-Werte und/oder die sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen. - Ordentliche, aktive Mitgliedschaft in einem der Kulturverbände/Körperschaften gemäss Verbandsliste. Verfügt der Kulturverein nicht über eine Verbandsmitgliedschaft, behalten wir uns eine intensivere Prüfung vor, welche die Einreichung weiterer Unterlagen (zum Beispiel Jahresrechnung, Budgetplanung, Gründungsurkunde usw.) erforderlich machen kann.
Als Nachweis für die Mitgliedschaft in einem dieser Kulturverbände/Körperschaften muss der Kulturverein die vom MGB geforderten Dokumente einreichen (Verbandsrechnung nicht älter als ein Jahr oder eine aktuelle Bestätigung des Verbands, dass der entsprechende Verein Mitglied im Verband ist).
Der Entscheid, welche Kulturverbände/Körperschaften in die Verbandsliste aufgenommen und/oder gegebenenfalls daraus entfernt werden, wird durch den MGB gefällt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Aufnahme von Berufsverbänden und Alpinismusverbänden. Der MGB ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), den Entscheid über Aufnahme und/oder Entfernung von Kulturverbänden/Körperschaften einem Expertinnen- und Expertenrat, bestehend aus verschiedenen externen Expertinnen und Experten der Schweizer Kulturbranche, zu übertragen. Diese fällen den Entscheid mit einfachem Mehr. Der Entscheid ist abschliessend und für alle teilnehmenden Kulturvereine verbindlich. - Die Mehrheit der Mitglieder des Kulturvereins muss aus nicht professionellen Kulturschaffenden bestehen. Professionalität liegt insbesondere vor, wenn Personen für die kulturelle Betätigung im Kulturverein regelmässig Entschädigungen erhalten und/oder wenn sie einen wesentlichen Teil ihres Einkommens mit der Ausübung kultureller Tätigkeiten erzielen.
- Aktives Vereinsleben, das heisst Angebote und Ziele, die die kulturelle Leistung der Mitglieder ins Zentrum stellen (zum Beispiel regelmässige Treffen der Vereinsmitglieder zur Ausübung der erfassten kulturellen Tätigkeiten gemäss Ziffer 3 vorstehend, Aufführungen bzw. Veranstaltungen vor Laienpublikum usw.).
- Der fragliche Kulturverein ist kein Verband, der Vereine und/oder andere Körperschaften als Mitglieder hat (vgl. Ziffer 4 vorstehend).
Vereinfachtes Anmeldeverfahren: Der MGB ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), bei Vereinen, die bereits teilgenommen haben, den Anmeldeprozess zu vereinfachen.
Registrierung und Auszahlung: Die Anmeldung für Kulturvereine und die Hinterlegung von Vereinswünschen ist unter migros.ch/culture bis zum 15. April 2024 möglich. Sie ist durch eine vom Kulturverein dazu ermächtigte Person (nachfolgend: Administrator) vorzunehmen. Der Administrator kann nach Anmeldung nicht mehr geändert werden. Zusammen mit der Bewerbung legt der Kulturverein seinen Vereinswunsch verbindlich fest und hinterlegt weitere Inhalte wie zum Beispiel Text, Bild und Video («Inhalte»). Die Prüfung der Anmeldung für die Förderaktion kann bis zu 14 Tage betragen.
Der Vereinswunsch muss eine direkte Förderung des Vereinslebens und des Kultursektors zum Ziel haben, zum Beispiel durch neue Kostüme, neue Ausrüstung, die Organisation einer kulturellen Veranstaltung usw. Der Vereinswunsch darf nicht gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, die Migros-Werte und die sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen. Pro Kulturverein ist nur ein Vereinswunsch zugelassen.
Mit der Anmeldung wird bestätigt:
- dass der Administrator im Auftrag und Interesse des anmeldenden Kulturvereins handelt und zu handeln berechtigt ist und alle Angaben (insbesondere Kontoangaben) korrekt sind. Die Kontoangaben müssen auf den Kulturverein lauten;
- dass die Inhalte und der Vereinswunsch nicht gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, die Migros-Werte und die sozial üblichen oder behördlich empfohlenen Verhaltensnormen verstossen, das heisst, der Kulturverein wird insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte oder Vereinswünsche hochladen;
- dass die Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller allenfalls darin abgebildeten Personen hochgeladen werden;
- dass nur Inhalte hochgeladen werden, bei denen der Kulturverein über alle für die vorgesehene Nutzung nötigen Rechte (insbesondere Urheberrechte) verfügt; insbesondere ist auf die Verwendung von Hintergrundmusik zu verzichten, wenn die Rechte nicht beim Kulturverein liegen (zum Beispiel bei Musik von kommerziellen CDs, Soundtrack aus Filmen usw.);
- dass der MGB die hochgeladenen Inhalte aus wichtigen Gründen (zum Beispiel bei entsprechender Aufforderung durch Dritte oder bei Verstoss gegen diese Teilnahme-bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen kann.
Für die Anmeldung ist ein Migros-Account Voraussetzung (Informationen zum Migros-Account siehe: login.migros.ch) sowie eine Anmeldung beim MGB-Partner RaiseNow erforderlich.
Der MGB oder die vom MGB für diesen Zweck beigezogenen Dritten prüfen, ob die Anmeldung und der Vereinswunsch im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen stehen.
Bemerkt der MGB beim Prüfprozess, dass ein bereits freigegebener Verein mit unterschiedlichen Namen doppelt registriert wurde, ist er nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Konten nach oder während der Promotion zusammenzulegen.
Hat die Anmeldung des Kulturvereins behebbare Mängel, gilt folgendes Vorgehen:
- Der MGB bzw. die vom MGB beigezogenen Dritten informieren den Kulturverein und fordern diesen auf, die Mängel zu beheben (zum Beispiel, fehlende Unterlagen nachzureichen).
- Kann der MGB den Kulturverein mangels Kontaktdaten nicht erreichen, geht die Antwort des Kulturvereins nicht fristgerecht ein, entspricht der Vereinswunsch nicht den Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen und/oder liegen andere wichtige Gründe vor, kann der MGB den Kulturverein von der Teilnahme ausschliessen.
Der MGB ist ebenfalls berechtigt, einen Kulturverein im Laufe der Promotion auszuschliessen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, wenn beim Anmeldeprozess Fehler unterlaufen sind oder wenn Anhaltspunkte bestehen, dass ein Kulturverein falsche oder unvollständige Angaben macht, sich unlauterer Hilfsmittel bedient oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstösst. Der MGB ist bei einem Ausschluss zudem berechtigt, bereits zugewiesene Vereinsbons zu annullieren und bereits ausbezahlte Beträge zurückzufordern.
Der MGB ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), vom Kulturverein eine Stellungnahme einzuholen und den Entscheid über die Aufnahme oder den Ausschluss eines Kulturvereins dem Expertinnen- und Expertenrat vorzulegen (vgl. vorstehende Ausführungen zur Verbandsliste). Der Rat entscheidet abschliessend.
Auszahlung: Der MGB kommuniziert nach Abschluss der Promotion den ungefähren Zeitraum, in dem die Auszahlung der zugewiesenen Vereinsbons erfolgt. Kann der MGB die Auszahlung nicht spätestens drei Monate nach Promotionsende erfolgreich auf die angegebenen Kontodaten ausführen, verfallen die entsprechenden Anteile am Fördertopf.
Für die Abwicklung der Auszahlung sind der Partner RaiseNow und ggf. von RaiseNow beigezogene Dritte verantwortlich. Die Auszahlung wird nicht durch die Migros oder Migros-Unternehmen betrieben. Die Kulturvereine nehmen zur Kenntnis, dass der MGB die Daten des Kulturvereins, soweit dies für die Abwicklung der Promotion (insbesondere für die Identifikation der Kulturvereine nach dem Know-your-Customer-Prozess sowie die Auszahlung von zugewiesenen Vereinsbons) notwendig ist, an RaiseNow übermitteln wird. Zudem hat der MGB Zugriff auf die Daten des Kulturvereins sowie das Spendenformular in der RaiseNow-Umgebung und kann sie bearbeiten, soweit dies für die Abwicklung der Promotion erforderlich ist. Ergänzend gelten die von RaiseNow im Rahmen des Spendenprozesses kommunizierten Vertragsbedingungen.
Rechtseinräumung: Mit dem Hochladen von Inhalten im Rahmen der Promotion räumt der Kulturverein dem MGB an diesen Inhalten hiermit das kostenlose, nicht exklusive, unterlizenzierbare, zeitlich, geografisch und sachlich unbeschränkte Recht für sämtliche bestehenden oder künftigen Verfügungs- und Nutzungsarten ein, insbesondere das Recht, die Inhalte als Teil der Promotion für Werbezwecke, redaktionelle Beiträge usw. zu bearbeiten, zu vervielfältigen und wahrnehmbar zu machen.
Der Kulturverein verzichtet sowohl gegenüber dem MGB als auch gegenüber allen anderen Unternehmen der Migros-Gemeinschaft, soweit gesetzlich zulässig, auf die Geltendmachung von Urheber-Persönlichkeitsrechten, das heisst, er gestattet insbesondere jederzeit die kostenlose Bearbeitung, Abänderung oder Weiterentwicklung der hochgeladenen Inhalte (durch Gesellschaften der Migros-Gruppe oder durch diese beauftragte Dritte).
Weitere Bestimmungen#
Der Kulturverein verpflichtet sich hiermit, dass das im Rahmen der Promotion zugewiesene Geld ausschliesslich für die Finanzierung des kommunizierten Vereinswunschs eingesetzt wird. Für anderweitige Verwendungen (zum Beispiel, wenn der Vereinswunsch nicht umgesetzt werden kann) ist die vorgängige Zustimmung des MGB erforderlich. Der MGB ist berechtigt, vor Auszahlung des zugewiesenen Betrags eine schriftliche Verpflichtungserklärung (und Bestätigung der Zahlungsdetails) durch eine für den Kulturverein zeichnungsberechtigte Person zu verlangen. Der MGB ist ferner berechtigt, Belege einzufordern und bei anderweitigem Einsatz des Gelds den zugewiesenen Betrag vollständig zuzüglich des gesetzlichen Zinses zurückzufordern. Bei Missbrauch behält sich die Migros rechtliche Schritte vor.
Der MGB ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Promotionsmodus sowie diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen und beim Vorliegen wichtiger Gründe die Promotion auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bearbeitung von Personendaten durch Migros-Unternehmen erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des MGB, abrufbar hier.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Promotion ist Zürich. Die Promotion und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem MGB und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).