Teilnahmebedingungen
Teil 1: Teilnahmebedingungen für Unterstützer*innen der Förderaktion#
I. Zuweisen von Vereinsbons#
Promotionsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund, 8005 Zürich («MGB»)
Teilnehmende: Alle Personen, die gemäss diesen Teilnahmebedingungen Vereinsbons sammeln und zuweisen.
Ablauf: Der MGB stellt für angemeldete Schweizer Kulturvereine insgesamt 6 Millionen Franken zur Verfügung und verteilt diese anteilsmässig nach Anzahl der gesammelten Vereinsbons.
So geht’s:
Vereinsbons sammeln und zuteilen: Vom 7.2.2023 um 00.01 Uhr bis zum 17.4.2023 um 23.59 Uhr erhalten Kunden pro Fr. 20.– Einkaufswert in allen Migros-Filialen (M, MM, MMM, VOI) und über migros.ch (ausschlaggebend ist das Lieferdatum) einen Vereinsbon (max. 15 Vereinsbons pro Einkauf, solange der Vorrat reicht). Die Vereinsbons werden am Tag des Einkaufs zum Zeitpunkt des Kassiervorgangs ausgegeben. Eine nachträgliche Ausgabe der Vereinsbons zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Die Vereinsbons können bis zum 24.4.2023 um 23.59 Uhr über den auf dem Vereinsbon abgedruckten «Unique Code» auf der Plattform migros.ch/culture den teilnehmenden Kulturvereinen zugeteilt werden. Je mehr Vereinsbons ein Verein erhält, desto grösser wird sein Anteil am Fördertopf der Migros.
Die Vereinsbons können entweder eingeloggt (Migros Account) oder anonym zugewiesen werden:
a) Teilnahme mit Migros Account: Durch das Zuweisen nach Einloggen im Migros Account werden die zugewiesenen Vereinsbons gespeichert und können von den Unterstützerinnen und Unterstützern in ihrem Migros Account sowie von den teilnehmenden Kulturvereinen in einer Übersicht im eigenen Vereinskonto eingesehen werden.
Der Promotionsveranstalter behält sich das Recht vor, die Unterstützer*innen mit ihrem Vornamen und dem ersten Buchstaben ihres Nachnamens auf der Promotionswebsite zu nennen. (Z. B. dürfen bei jedem teilnehmenden Kulturverein die drei Personen mit den momentan meisten an ihn gerichteten Vereinsbonspenden («Superfans») angezeigt werden.)
Mit dem Zuweisen von Vereinsbons via Migros Account nehmen die Unterstützer*innen automatisch an der Verlosung von 1’000 Migros-Geschenkkarten im Wert von je Fr. 100.– teil (vgl. dazu unten).
b) Anonyme Teilnahme: Es besteht die Möglichkeit, ohne Migros Account anonym Vereinsbons zuzuweisen und so die präferierten Kulturvereine zu unterstützen. Eine Teilnahme an der Verlosung ohne Migros Account ist nicht möglich.
Anteilsmässige Ausschüttung des Gesamtbetrags vom Fördertopf: Jeder teilnahmeberechtigte Kulturverein erhält aus dem Gesamtbetrag des Fördertopfes ein Startkapital von Fr 100.–, das mit der Zuteilung von 20 Vereinsbons aktiviert wird. Nach Abschluss der Promotion wird die Gesamtzahl der teilnehmenden Kulturvereine errechnet, das Startkapital pro Kulturverein vom Förderbetrag abgezogen und der Restbetrag anteilsmässig im Verhältnis zu den insgesamt gesammelten Vereinsbons verteilt. Weitere Details zum Verteilmodus (und insbesondere auch zum Auszahlungszeitpunkt) sind in den Teilnahmebedingungen für Kulturvereine aufgeführt (vgl. dazu Teil 2).
Direktspende: Der MGB bietet die Möglichkeit, dass Unterstützer*innen unabhängig von der Förderaktion bzw. von einem Einkauf in der Migros einen frei wählbaren Betrag über die Plattform von RaiseNow (oder über von RaiseNow beigezogene Dritte) für den Vereinswunsch ihres präferierten Kulturvereins bis zum 24.4.2023 spenden können. Diese Beträge werden dem Verein wöchentlich übermittelt. Dem Verein wird jeweils die volle Direktspende gutgeschrieben, da die für Direktspenden entstehenden Gebühren seitens RaiseNow vom MGB bis zum 24.4.2023 übernommen werden. Direktspenden, die ab dem 25.4.2023 getätigt werden, unterliegen den von RaiseNow kommunizierten Vertragsbedingungen und Gebühren. Wichtig: Die Direktspende und die Zahlungsabwicklung erfolgen nicht durch den MGB oder andere Unternehmen der Migros-Gruppe, sondern durch RaiseNow oder von RaiseNow beigezogene Dritte. Es gelten die von RaiseNow im Rahmen des Spendenprozesses von RaiseNow kommunizierten Vertragsbedingungen.
Sofern Unterstützer*innen bei der Spende ihre Kontaktdaten angeben, können diese Daten von den teilnehmenden Kulturvereinen, von RaiseNow sowie vom MGB in den Datenbanken von RaiseNow eingesehen werden. Der Gesamtbetrag an eingegangenen Spenden pro Kulturverein wird von RaiseNow zudem dem MGB aggregiert übermittelt. Für die Verwendung von Daten von Unterstützerinnen und Unterstützern, die Direktspenden tätigen, gelten die Datenschutzbestimmungen von RaiseNow.
Hinweis: Auf der Aktionswebseite migros.ch/culture können Veranstaltungen von teilnehmenden Kulturvereinen publiziert werden. Diese Veranstaltungen erfolgen nicht durch den MGB oder andere Unternehmen der Migros-Gruppe, sondern durch die Kulturvereine selbst. Es gelten die vom Veranstalter festgesetzten Veranstaltungsbedingungen.
II. Teilnahme Verlosung#
Veranstalter der Verlosung: Migros-Genossenschafts-Bund, 8005 Zürich («MGB»)
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle in die Promotion involvierten Mitarbeitenden des MGB und der unterstützenden Agenturen sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf der Verlosung: Unter allen Personen, die mittels Migros Account bis zum Ende der Zuteilungsfrist am 24.4.2023 um 23.59 Uhr Vereinsbons zuteilen, werden nach Promotionsende durch Zufallsverlosung die Gewinner*innen ermittelt. Dabei stellt jede Zuteilung eines Vereinsbons eine Gewinnchance dar. Die Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt.
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinnerin oder den Gewinner nicht möglich sein (z. B. weil die E-Mail-Adresse nicht korrekt ist), bleibt es dem MGB nach eigenem Ermessen überlassen, den Gewinn anderweitig zu verwenden (z. B. den Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, zu vergeben oder ihn für eine andere Verlosung zu nutzen).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Es werden keine Namen und Vornamen von Gewinnerinnen und Gewinnern publiziert.
Gewinn: Verlost werden 1’000 Migros-Geschenkkarten im Wert von jeweils Fr. 100.–.
Pro Person sind mehrere Teilnahmen an der Verlosung möglich, aber nur mit korrekten persönlichen Angaben. Der MGB ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen von der Verlosung auszuschliessen.
Gewinne, die den Gewinnerinnen und Gewinnern nicht bis spätestens drei Monate nach Promotionsende (1.8.2023) an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.
III. Weitere Bestimmungen#
Vereinsbons stellen keine Forderungen gegenüber dem MGB dar, sondern ermöglichen lediglich eine gewisse Mitbestimmung über die Verwendung bestimmter Fördermittel. Beim Kauf von Gutscheinen und Geschenkkarten besteht kein Anspruch auf Ausgabe von Vereinsbons. Der MGB behält sich vor, Teilnehmende von der Promotion auszuschliessen, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch oder andere Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden, und er behält sich sämtliche Schritte gegen solche Teilnehmenden vor. Die entgeltliche Weiterabgabe von Vereinsbons ist untersagt.
Der MGB ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Promotionsmodus und/oder den Teilnahmebedingungen vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe die Promotion auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des MGB, abrufbar unter https://www.migros.ch/de/datenschutz.html.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Promotion und der dazugehörigen Verlosung ist Zürich. Die Promotion, die Verlosung sowie sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem MGB und den Teilnehmenden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980).
Teil 2: Teilnahmebedingungen für Kulturvereine*#
(* Zur Definition vgl. nachfolgend beim Titel «Teilnahmeberechtigte».)
I. Worum geht es bei der Promotion#
Promotionsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund, 8005 Zürich («MGB»)
Ablauf: Der MGB stellt insgesamt 6 Millionen Franken für angemeldete Schweizer Kulturvereine zur Verfügung.
Für die Regeln für den Erhalt und die Zuweisung von Vereinsbons durch Kunden der Migros wird auf «Teil 1: Teilnahmebedingungen für Unterstützer*innen der Förderaktion» verwiesen (vgl. vorstehend).
Jeder teilnehmende Kulturverein erhält aus dem Gesamtfördertopf von 6 Millionen Franken ein Startkapital von Fr. 100.–, das mit der Zuteilung von 20 Vereinsbons aktiviert wird. Nach Abschluss der Promotion wird die Gesamtzahl der teilnehmenden Kulturvereine ermittelt, das Startkapital pro Kulturverein vom Förderbetrag abgezogen und der Restbetrag anteilsmässig im Verhältnis zu den insgesamt gesammelten Vereinsbons verteilt.
Theoretisches Berechnungsbeispiel: Gesamthaft haben 9’000 Kulturvereine teilgenommen. Ein Theaterverein hat 10’000 Vereinsbons zugeordnet erhalten. Insgesamt wurden 30’000’000 Vereinsbons zugeordnet. Auf den Theaterverein entfällt demnach ein Anteil von 1/3’000. Der ausbezahlte Betrag berechnet sich wie folgt:
- Gesamtkapital: Fr. 6’000’000.–
- Abzüglich Fr. 100.– Startkapital x 9’000 teilnehmende Kulturvereine: Fr. 900’000.–
- Restbetrag: Fr. 5’100’000.–
- Anteil des Theatervereins: 1/3’000 des Restbetrags, d. h. Fr. 1’700.–
- Ausbezahlter Betrag: Fr. 1’700.– sowie Startkapital von Fr. 100.– ergibt Fr. 1’800.–.
Direktspende: Der MGB kann die Möglichkeit vorsehen, dass Unterstützer*innen unabhängig von der Promotion bzw. von einem Einkauf in der Migros einen frei wählbaren Betrag über die Plattform von RaiseNow (oder über von RaiseNow beigezogene Dritte) für den Vereinswunsch ihres präferierten Kulturvereins spenden können. Dem Verein wird der volle Betrag der Direktspende gutgeschrieben, da die für Direktspenden entstehenden Gebühren seitens RaiseNow vom MGB bis zum 24.4.2023 übernommen werden. Direktspenden, die ab dem 25.4.2023 getätigt werden, unterliegen den von RaiseNow kommunizierten Vertragsbedingungen und Gebühren. Wichtig: Die Direktspende und die Zahlungsabwicklung erfolgen nicht durch den MGB oder andere Unternehmen der Migros-Gruppe, sondern durch RaiseNow oder von RaiseNow beigezogene Dritte. Es gelten die von RaiseNow im Rahmen des Spendenprozesses von RaiseNow kommunizierten Vertragsbedingungen.
Sofern Unterstützer*innen bei der Spende ihre Kontaktdaten angeben, können diese Daten von den teilnehmenden Kulturvereinen, von RaiseNow sowie vom MGB in den Datenbanken von RaiseNow eingesehen werden. Der Gesamtbetrag an eingegangenen Spenden pro Kulturverein wird von RaiseNow zudem dem MGB aggregiert übermittelt.
Für die Verwendung von Daten von Unterstützerinnen und Unterstützern, die Direktspenden tätigen, gelten die Datenschutzbestimmungen von RaiseNow (https://www.raisenow.com/de-ch/datenschutz).
II. Gewinnspiel für Kulturvereine mit Anmeldung vor dem 31.1.2023#
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Kulturvereine, die sich innerhalb der nachfolgend erwähnten Fristen registrieren und bei denen die Registrierung bis zum Ende der Promotion (24.4.2023 bis 23.59 Uhr) freigegeben wurde.
Gewinn:
Bei Registrierung des Kulturvereins bis spätestens 31.12.2022 besteht die Chance auf einen der folgenden Gewinne:
- 1 x Fr. 5’000.– für den Kulturverein
- 1 x Fr. 1’000.– für den Kulturverein
- 1 x Fr. 500.– für den Kulturverein
Bei Registrierung des Kulturvereins bis spätestens 31.1.2023 besteht die Chance auf einen der folgenden Gewinne:
- 1 x Fr. 1’000.– für den Kulturverein
- 1 x Fr. 500.– für den Kulturverein
- 1 x Fr. 300.– für den Kulturverein
Die Gewinner werden nach Ablauf der Promotion nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach der Gewinnerziehung durch Überweisung des Gewinnbetrages auf das bei Registrierung des Kulturvereins angegebene Konto.
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner nicht möglich sein (z. B. weil die E-Mail-Adresse nicht korrekt ist), bleibt es dem MGB nach eigenem Ermessen überlassen, den Gewinn anderweitig zu verwenden (z. B. den Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen anderweitig zu vergeben oder ihn für eine andere Verlosung zu nutzen).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Gewinne, die den gewinnenden Vereinen nicht bis spätestens drei Monate nach Promotionsende an das bei der Teilnahme angegebene Konto des Kulturvereins überwiesen werden können, verfallen ersatzlos.
III. Teilnahmeberechtigte («Kulturvereine»):#
Um für die Teilnahme zugelassen zu werden, müssen Kulturvereine folgende Kriterien (kumulativ) erfüllen und nachweisen (insbesondere durch Einreichen der entsprechenden Dokumente wie der Statuten, eines allfälligen Verbandsnachweises oder der Jahresabrechnung):
- Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich i) nicht gewinnorientierte und nicht professionelle (vgl. Ziffer 5) Kulturvereine nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in der Schweiz, deren Mitglieder mehrheitlich aus nicht-professionellen Kulturschaffenden (vgl. dazu Ziff. 5 nachfolgend) und natürlichen Personen bestehen sowie ii) eigenständige Organisationseinheiten eines solchen Vereins (z. B. Sektionen), die
- in den Statuten dieses Vereins aufgeführt sind oder
- über eigene Statuten/Reglemente verfügen, aus welchen ihre Zugehörigkeit zu diesem Verein hervorgeht.
- Bei Neugründung (gemäss Statuten) nach dem 1.1.2022 behalten wir uns eine intensivere Prüfung vor, welche die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Budgetplanung, Jahresrechnung, Gründungsurkunde, etc.) erforderlich machen kann.
- Hauptzweck (gemäss Statuten/Reglement): Förderung der Ausübung kultureller Tätigkeiten durch seine Mitglieder in den Genres «Bildende Kunst», «Literatur», «Film & Fotografie», «Musik», «Tradition» (ausschliesslich in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Singen), «Comic» oder «Darstellende Kunst» .
Entsprechend sind beispielsweise folgende Vereine von der Teilnahme ausgeschlossen (Aufzählung nicht abschliessend):- Vereine zur Erhaltung materieller Kulturgüter (z. B. Landschafts- und Gebäudeerhaltung, Erhaltung des Kulturerbes, Musikinstrumenterhaltung und ‑instandsetzung, Kostümerhaltung) etc.
- Quartiervereine
- Nachbarschaftshilfe-Vereine
- Vereine mit Fokus auf der Förderung zwischenmenschlicher Kontakte
- Vereine mit Verbindung zu einer geistlichen/religiösen Institution oder mit dem Zweck der Verbreitung geistlicher/religiöser Inhalte (z. B. Kirchenchor, Bibelleseverein)
- Vereine mit Verbindung zu einer politischen Organisation oder dem Zweck der Verbreitung politischer Inhalte.
Die kulturelle Tätigkeit darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die Migros-Werte und/oder die sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen.
- Ordentliche, aktive Mitgliedschaft in einem der Kulturverbände/Körperschaften gemäss Verbandsliste. Verfügt der Kulturverein nicht über eine Verbandsmitgliedschaft, behalten wir uns eine intensivere Prüfung vor, welche die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Jahresrechnung, Budgetplanung, Gründungsurkunde etc.) erforderlich machen kann.
Als Nachweis für die Mitgliedschaft in einem dieser Kulturverbände/Körperschaften muss der Kulturverein die vom MGB geforderten Dokumente einreichen (Verbandsrechnung nicht älter als ein Jahr oder eine aktuelle Bestätigung des Verbands, dass der entsprechende Verein Mitglied im Verband ist).
Der Entscheid, welche Kulturverbände/Körperschaften in die Verbandsliste aufgenommen und/oder gegebenenfalls daraus entfernt werden, wird durch den MGB gefällt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Aufnahme von Berufsverbänden. Der MGB ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), den Entscheid über Aufnahme und/oder Entfernung von Kulturverbände/Körperschaften einem Expertinnen-/Experten-Rat, bestehend aus verschiedenen externen Expertinnen oder Experten der Schweizer Kultur-Branche, zu übertragen. Diese fällen den Entscheid mit einfachem Mehr. Der Entscheid ist abschliessend und für alle teilnehmenden Kulturvereine verbindlich. - Die Mehrheit der Mitglieder des Kulturvereins muss aus nicht professionellen Kulturschaffenden bestehen. Professionalität liegt insbesondere vor, wenn Personen für die kulturelle Betätigung im Kulturverein eine Entschädigung erhalten oder wenn sie einen wesentlichen Teil ihres Einkommens mit der Ausübung kultureller Tätigkeiten erzielen.
- Aktives Vereinsleben, d. h. Angebote und Ziele, die die kulturelle Leistung der Mitglieder ins Zentrum stellen (z. B. regelmässige Treffen der Vereinsmitglieder zur Ausübung der erfassten kulturellen Tätigkeiten gemäss Ziff. 3 vorstehend, Aufführungen bzw. Veranstaltungen vor Laienpublikum usw.).
- Der fragliche Kulturverein ist kein Verband, der Vereine und/oder andere Körperschaften als Mitglieder hat (vgl. Ziff. 4).
Registrierung und Auszahlung: Die Anmeldung für Kulturvereine und die Hinterlegung von Vereinswünschen ist unter migros.ch/culture bis zum 17.4.2023 möglich. Sie ist durch eine vom Kulturverein dazu ermächtigte Person (nachfolgend: Administrator) vorzunehmen. Der Administrator kann nach Anmeldung nicht mehr geändert werden. Zusammen mit der Bewerbung legt der Kulturverein seinen Vereinswunsch verbindlich fest und hinterlegt weitere Inhalte wie z. B. Text, Bild und Video («Inhalte»). Die Prüfung der Anmeldung für die Förderaktion kann bis zu 14 Tage betragen.
Der Vereinswunsch muss eine direkte Förderung des Vereinslebens und des Kultursektors zum Ziel haben, z. B. durch neue Kostüme, neue Ausrüstung, die Organisation einer kulturellen Veranstaltung usw. Der Vereinswunsch darf nicht gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, die Migros-Werte und die sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen. Pro Kulturverein ist nur ein Vereinswunsch zugelassen.
Mit der Anmeldung wird bestätigt:
- dass der Administrator im Auftrag und Interesse des anmeldenden Kulturvereins handelt und zu handeln berechtigt ist und alle Angaben (insbesondere Kontoangaben) korrekt sind;
- dass die Inhalte und der Vereinswunsch nicht gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, die Migros-Werte und die sozial üblichen oder behördlich empfohlenen Verhaltensnormen verstossen, d. h. der Kulturverein wird insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte oder Vereinswünsche hochladen;
- dass die Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller allenfalls darin abgebildeten Person(en) hochgeladen werden;
- dass nur Inhalte hochgeladen werden, bei denen der Kulturverein über alle für die vorgesehene Nutzung nötigen Rechte (insbesondere Urheberrechte) verfügt; insbesondere ist auf die Verwendung von Hintergrundmusik zu verzichten, wenn die Rechte nicht beim Kulturverein liegen (z. B. bei Musik ab kommerziellen CDs, Soundtrack aus Filmen usw.);
- dass der MGB die hochgeladenen Inhalte aus wichtigen Gründen (z. B. bei entsprechender Aufforderung durch Dritte oder bei Verstoss gegen diese Teilnahme-bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen kann.
Für die Anmeldung ist ein Migros Account Voraussetzung (Informationen zum Migros Account siehe: https://login.migros.ch/login?hl=de) sowie eine Anmeldung beim MGB-Partner RaiseNow erforderlich.
Der MGB oder die vom MGB für diesen Zweck beigezogenen Dritten prüfen, ob die Anmeldung und der Vereinswunsch im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen stehen.
Bemerkt der MGB beim Prüfprozess, dass ein bereits freigegebener Verein mit unterschiedlichen Namen doppelt registriert wurde, ist er nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Konten nach oder während der Promotion zusammenzulegen.
Hat die Anmeldung des Kulturvereins behebbare Mängel, gilt folgendes Vorgehen:
- Der MGB bzw. die vom MGB beigezogenen Dritten informieren den Kulturverein und fordern diesen auf, die Mängel zu beheben (z. B. fehlende Unterlagen nachzureichen).
- Kann der MGB den Kulturverein mangels Kontaktdaten nicht erreichen, geht die Antwort des Kulturvereins nicht fristgerecht ein, entspricht der Vereinswunsch nicht den Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen und/oder liegen andere wichtige Gründe vor, kann der MGB den Kulturverein von der Teilnahme ausschliessen.
Der MGB ist ebenfalls berechtigt, einen Kulturverein im Laufe der Promotion auszuschliessen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, wenn beim Anmeldeprozess Fehler unterlaufen sind oder wenn Anhaltspunkte bestehen, dass ein Kulturverein falsche oder unvollständige Angaben macht, sich unlauterer Hilfsmittel bedient oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstösst. Der MGB ist bei einem Ausschluss zudem berechtigt, bereits zugewiesene Vereinsbons zu annullieren und bereits ausbezahlte Beträge zurückzufordern.
Der MGB ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), vom Kulturverein eine Stellungnahme einzuholen und den Entscheid über die Aufnahme oder den Ausschluss eines Kulturvereins dem Experten-Rat vorzulegen (vgl. vorstehende Ausführungen zur Verbandsliste). Der Experten-Rat entscheidet abschliessend.
Auszahlung: Der MGB kommuniziert nach Abschluss der Promotion über den ungefähren Zeitraum, in welchem die Auszahlung der zugewiesenen Vereinsbons erfolgt. Kann der MGB die Auszahlung nicht spätestens 3 Monate nach Promotionsende erfolgreich auf die angegebenen Kontodaten ausführen, verfallen die entsprechenden Anteile am Fördertopf.
Für die Abwicklung der Auszahlung sind der Partner RaiseNow oder ggf. von RaiseNow beigezogene Dritte verantwortlich. Die Auszahlung wird nicht durch die Migros oder Migros-Unternehmen betrieben. Die Kulturvereine nehmen zur Kenntnis, dass der MGB die Daten des Kulturvereins, soweit dies für die Abwicklung der Promotion (insbesondere für die Identifikation der Kulturvereine nach dem Know-your-Customer-Prozess sowie die Auszahlung von zugewiesenen Vereinsbons) notwendig ist, an RaiseNow übermitteln wird. Zudem hat der MGB Zugriff auf die Daten des Kulturvereins sowie das Spendenformular in der RaiseNow-Umgebung und kann sie bearbeiten, soweit dies für die Abwicklung der Promotion erforderlich ist. Ergänzend gelten die von RaiseNow im Rahmen des Spendenprozesses kommunizierten Vertragsbedingungen.
Rechtseinräumung: Mit dem Hochladen von Inhalten im Rahmen der Promotion räumt der Kulturverein dem MGB an diesen Inhalten hiermit das kostenlose, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, zeitlich, geografisch und sachlich unbeschränkte Recht für sämtliche bestehenden oder künftigen Verfügungs- und Nutzungsarten ein, insbesondere das Recht, die Inhalte als Teil der Promotion für Werbezwecke, redaktionelle Beiträge etc. zu bearbeiten, zu vervielfältigen, wahrnehmbar zu machen.
Der Kulturverein verzichtet sowohl gegenüber dem MGB als auch gegenüber allen anderen Unternehmen der Migros-Gemeinschaft soweit gesetzlich zulässig auf die Geltendmachung von Urheber-Persönlichkeitsrechten; d. h. insbesondere gestattet er jederzeit die kostenlose Bearbeitung/Abänderung/Weiterentwicklung der hochgeladenen Inhalte (durch Gesellschaften der Migros-Gruppe oder durch diese beauftragte Dritte).
IV. Weitere Bestimmungen#
Der Kulturverein verpflichtet sich hiermit, dass das im Rahmen der Promotion zugewiesene Geld ausschliesslich für die Finanzierung des kommunizierten Vereinswunsches eingesetzt wird. Für anderweitige Verwendungen (z. B. wenn der Vereinswunsch nicht umgesetzt werden kann) ist die vorgängige Zustimmung des MGB erforderlich. Der MGB ist berechtigt, vor Auszahlung des zugewiesenen Betrages eine schriftliche Verpflichtungserklärung (und Bestätigung der Zahlungsdetails) durch eine für den Kulturverein zeichnungsberechtigte Person zu verlangen. Der MGB ist ferner berechtigt, Belege einzufordern und bei anderweitigem Einsatz des Geldes den zugewiesenen Betrag vollständig zuzüglich des gesetzlichen Zinses zurückzufordern. Bei Missbrauch behält sich die Migros rechtliche Schritte vor.
Der MGB ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Promotionsmodus sowie diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen und beim Vorliegen wichtiger Gründe die Promotion auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bearbeitung von Personendaten durch Migros-Unternehmen erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des MGB, abrufbar hier.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Promotion ist Zürich. Die Promotion und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem MGB und den Teilnehmenden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980).